Einbindung von Sanitätsorganisationen
Helfer in der Not!
Bei Sportveranstaltungen kann es passieren, dass sich die teilnehmenden Sportler verletzen und erste Hilfe erforderlich ist. Auch unter den Besuchern einer Sportveranstaltung kann es zu Verletzungen (z.B. Schnittverletzungen, Schürfwunden), Kreislaufzusammenbrüchen oder plötzlichen Erkrankungen kommen. Manchmal ist auch ein Transport in ein nahegelegenes Krankenhaus erforderlich.
Damit verletzte Sportler und Besucher möglichst umgehend behandelt werden können, sollte man als verantwortungsbewusster Veranstalter für einen Sanitätsdienst sorgen. Dabei ist es letztlich egal, ob der Sanitätsdienst von ehrenamtlich tätigen Sanitätsorganisationen (z.B. DRK, Malteser Hilfsdienst, Johanniter Unfallhilfe) oder kommerziellen Sanitätsdiensten geleistet wird.
Bei bestimmten Veranstaltungen ist man sogar verpflichtet, einen Arzt und Sanitäter im Einsatz zu haben. Die Pflicht zur Bereitstellung eines Sanitätsdienstes kann sich durch eine behördliche Auflage ergeben. In Veranstaltungsgenehmigungen wird festgehalten, wie viele Sanitäter mindestens anwesend sein müssen.
Die Anzahl der Sanitäter hängt von der Größe (Teilnehmer-/Besucherzahl) und Art der Veranstaltung, dem Veranstaltungsort (Lage, Größe, Rettungswege/Notausgänge, vorhandene Brandmeldeanlagen, Fahrtzeit zum nächsten Krankenhaus etc.) sowie der „allgemeinen Gefahrenlage“ ab (z.B. wenn mit Zuschauerausschreitungen oder großer Hitze zu rechnen ist).
Lassen Sie sich von Sanitätsorganisationen beraten, ob ein Einsatz von Sanitätern erforderlich ist und wenn ja, wie viele Sanitäter vor Ort sein sollten.
Informationen, ob der Einsatz eines Sanitätsdienstes erforderlich ist, gibt’s auch bei der Kommune vor Ort. Wie viel Sanitätspersonal einzusetzen ist, muss der Veranstalter bei größeren Veranstaltungen mit der Polizei bzw. Feuerwehr abstimmen.
Auch die Landessportfachverbände machen für bestimmte Veranstaltungen Vorgaben zur Bereitstellung eines Sanitätsdienstes.
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