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Urheberrecht

Stellen Sie nur Inhalte ins Social Web ein, über deren Rechte Sie verfügen!

Wenn Sie in sozialen Medien Inhalte (Fotos, Videos, Texte) hochladen, besteht rechtlich kein Unterschied zum Einstellen entsprechender Inhalte auf der Vereins-Homepage. Immer gilt, dass nur Inhalte eingestellt werden dürfen, über deren Rechte Sie verfügen!

Das Posten von Fotos, Videos etc. kann die Urheberrechte Dritter verletzen. Stellen Sie also keine urheberrechtlich geschützten Bilder, Videos und Texte in soziale Medien ein! Das kann den Verein im wahrsten Sinne teuer zu stehen kommen!

Verwenden Sie z.B. keine fremden Bilder als Profilfoto!

Holen Sie stets die Einwilligung des Rechteinhabers ein, bevor Sie urheberrechtlich geschützte Inhalte in sozialen Medien einstellen. Bei Fotos ist das in der Regel der Fotograf.

Die Einwilligung sollte zu Beweiszwecken möglichst schriftlich (auch per E-Mail möglich) vorliegen.

Auch wenn Sie fremde Texte in sozialen Medien veröffentlichen, kann das zu einer Urheberrechtsverletzung führen. Texte sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie einen gewissen Grad an schöpferischer Eigenleistung erkennen lassen.

Sollten Sie also fremde Texte, auch sehr kurze, in sozialen Medien (z.B. Facebook-Posts oder Twitter-Tweets) verwenden, sollten Sie stets auf die verwendete Quelle verweisen (bei einem Zeitungsbericht z.B. den Namen der Zeitung, den Autor und das Erscheinungsdatum nennen).

Urheberrechtlich unbedenklich sind Retweets, also Weiterleitungen von fremden Tweets, die in der eigenen Twitter-Präsenz (in der Timeline) erscheinen. Hier wird davon ausgegangen, dass der Urheber des Tweets mit der Weiterverbreitung einverstanden ist, weil er als Twitter-Nutzer mit einer solchen Weiterleitung rechnen muss.

Gleiches gilt, wenn Sie Inhalte von Homepages oder Social Media-Präsenzen durch dort eingebundene Social Media-Plugins teilen können. Der Urheber der Inhalte ermöglicht damit bzw. wünscht sich explizit eine Veröffentlichung seiner Inhalte auf anderen Seiten (z.B. Social Media-Präsenzen des Vereins).

Praxistipp!

Nutzen Sie die Bilddatenbank des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen! Diese stellt professionell gemachte Fotos aus der ganzen Welt des Sports bereit. Die Bilder können für nicht-kommerzielle Zwecke von Sportvereinen, Stadt- und Kreissportbünden und Sportverbänden sowie von Medienvertretern honorar- und lizenzfrei genutzt werden, mit wenigen Einschränkungen auch für Social Media-Präsenzen.

Quellen:

Bild 1: Urheberrecht (Bsp. Spiegel Online) 
Spiegel Online-App (01.10.2019)  

Worauf Sie beim Teilen und Liken achten sollten

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