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Schritt 4 - Erfolgskontrollen

Kein Konzept und kein Projekt ohne Kontrolle!

Sie haben die Ausgangssituation analysiert, darauf basierend eine Strategie erarbeitet und anschließend operative Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt. Glückwunsch dazu! Doch noch steht ein letzter Schritt in einem vollständigen Konzept Öffentlichkeitsarbeit an. Zum Abschluss sind Erfolgskontrollen durchzuführen!

Man muss prüfen,

  • ob die gesteckten Ziele tatsächlich erreicht wurden!
  • wie die Resonanz des Vereins in den Medien war!  
  • wie erfolgreich die vom Verein eingesetzten Instrumente (Maßnahmen; z.B.  einzelne Social Media-Posts) waren!

Wichtig!

Um die von Ihnen gesteckten Ziele prüfen zu können, müssen diese SMART formuliert worden sein!

Folgende Erfolgskontrollen sind denkbar:

1.) Medienanalysen

  • Auswertung der Berichterstattung über den Verein in vereinseigenen Medien (E-Mail-Newsletter, Homepage, Social Media-Präsenzen des Vereins, App etc.) und vereinsexternen Medien (Print-, Onlinemedien etc.)    

Die erreichte Medienresonanz  ist ein Indikator für die Qualität der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Einfache Medienanalysen kann der Verein selber durchführen (z.B. das Ausschneiden von Zeitungsartikeln, das Archivieren von digitalen und gedruckten Vereinspublikationen, Screenshots von Social Media-Präsenzen des Vereins und seiner Homepage). Bei komplexen Analysen (z.B. Erfassung und Auswertung der Resonanz in vereinsexternen Onlinemedien kann man auf die Expertise darauf spezialisierter Marktforschungsinstitute zurückgreifen. Detaillierte Infos zum Thema Medienanalysen finden Sie hier.

2.) Statistische Auswertungen

  • Erfassung der Entwicklung von Mitglieder-, Teilnehmer- und Besucherzahlen  (z.B. Vergleich zu den Vorjahreszahlen)

3.) Befragungen

Bitte beachten Sie!

Eine Kontrolle der Öffentlichkeitsarbeit muss nicht zwingend nur am Ende eines Projektes oder am Ende eines Jahres erfolgen. Kontrollen sollten auch zwischendurch realisiert werden! So erkennt man frühzeitig sich abzeichnende Zielabweichungen und kann entsprechend gegensteuern.

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