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Nutzungsänderungen

Abweichungen von der Baugenehmigung!

Wird bei einer Veranstaltung von der ursprünglichen Baugenehmigung abgewichen (z.B. eine Mitgliederversammlung in einer Sporthalle), muss dafür eine temporäre Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt beantragt werden.

Die Sporthalle in diesem Beispiel ist für den Sportbetrieb ausgelegt und entsprechend genehmigt, nicht jedoch für die Versammlung von Menschen und das Durchführen von Veranstaltungen.

Entsprechend bedarf es hier einer erneuten baurechtlichen Prüfung bzgl. Dimensionierung von Flucht- und Rettungswegen, Notfallbeleuchtung (auch bei Stromausfall), Brandschutz, sanitären Anlagen etc.

Das Bauamt knüpft die Genehmigung dann häufig an Auflagen, wie z.B. die temporäre Installation von akkubetriebenen  Notfall-Leuchten, damit die Sporthalle bei Stromausfall nicht dunkel wird und eine Gefahr für die Besucher entsteht.

Zur Beantragung der vorübergehenden Nutzungsänderung benötigt das Bauamt eine sog. Veranstaltungsbeschreibung. Diese enthält i.d.R. folgende Informationen:

  • Name und Unterschrift des Antragstellers
  • Adresse des Veranstaltungsortes
  • Tag und Uhrzeit der Veranstaltung
  • Art der Veranstaltung (z.B. Versammlung/ Gala)
  • Angaben zur Teilnehmer*innenzahl
  • Kontaktdaten der für Sicherheit verantwortlichen Person vor Ort
  • Beschreibung der Dekoration, des Set-ups, Gestaltung der Veranstaltungsfläche (z.B. Vorhänge, Abhängen von Decken, temporäre Tanzböden etc.)
  • Verwendung von Pyrotechnik, offenem Feuer, Nebelanlagen
  • Dimensionierung der Lautsprecheranlage
  • Größe des genutzten Raumes inkl. Deckenhöhe
  • Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 mindestens in DIN-A3-Größe (diese Pläne müssen vor Ort ausgehängt werden)
  • Grundriss der Veranstaltungsfläche mit eingezeichnetem Set-up (Stühle, Tische, Bühne, Theken) inkl. Vermassung aller Durchgänge und Türen
  • Fotos der Location
  • Personenzahl  und Einsatzplanung der Security
  • Einsatzplanung von Sanitätern
  • Bereits vom Veranstalter erkanntes Gefährdungspotenzial und die angedachten Maßnahmen zur Unfallverhütung (z.B. es gibt keine Notbeleuchtung in der Halle à Einsetzen von Akku-Notfall-Leuchten oder es werden 40°C erwartet à Erhöhung der Sanitäteranzahl vor Ort oder ein geplanter Fluchtweg ist uneben und voller Hindernisse à Begradigung und Räumung des Fluchtweges)

Infos zu behördlichen Genehmigungen im Zusammenhang mit Vereinsveranstaltungen gibt’s hier.  

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