Die Satzung ist die für alle Vereinsaktivitäten maßgebende Verfassung und erstes Kriterium für die Prüfung der Gemeinnützigkeit. Der Verein muss in seiner Satzung festlegen, welche Zwecke er verfolgt und auf welche Art und Weise er diese verwirklichen möchte.
Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...
Die tatsächliche Geschäftsführung der gemeinnützigen Vereine muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung über die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthält.
Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...
Steuer- und /oder Handelsrecht verpflichten auch gemeinnützige Vereine, die unternehmerisch tätig sind, ihre Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. In welcher Form die Aufzeichnungen gemacht und wie lange sie aufbewahrt werden müssen, bestimmen Gesetze.
Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...
Ein Verein muss nicht zwingend gemeinnützig sein, allerdings wird durch die Gemeinnützigkeit eine Steuerbegünstigung gewährt. Aufgrund dessen wird die Gemeinnützigkeit auch durch das Finanzamt geprüft und bestätigt.
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