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Umweltschutzaspekte und Vorschriften
Sportanlagen in bebauten Gebieten
Räumliche Nähe von Sportanlagen und Wohnbebauung kann zu Konflikten zwischen Sporttreibenden und Anwohnern aufgrund von Lärmimmissionen führen.
Die wachsende Belastung durch weitere Emissionsquellen im Wohnumfeld, vor allem die Zunahme von Verkehrslärm, kann dazu führen, daß die Toleranzschwelle der Bewohner sinkt, diese Belastungen zu akzeptieren.
Bei neuen Sportanlagen sind Konflikte durch ausreichende Abstände zur Wohnbebauung von vornherein zu vermeiden. Wenn keine Wohnbebauung existiert, ist zu überprüfen, ob benachbarte Bereiche als Wohnsiedlungsbereiche ausgewiesen sind.
Maßstäbe für die Beurteilung der von nicht genehmigungsbedürftigen Sportanlagen ausgehenden Geräusche setzt die 18. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung: Download-Adresse: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bimschv_18/gesamt.pdf). Mit dieser Sportanlagenlärmschutzverordnung werden Immissionsrichtwerte festgesetzt. Die für die verschiedenen Baugebietstypen festgelegten Immissionsrichtwerte sind bei der Errichtung und bei dem Betrieb aller Sportanlagen zu beachten und einzuhalten.
Die Bauleitplanung
Die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke einer Gemeinde wird durch die Bauleitplanung vorbereitet und geleitet. Wie ist die Flächenfestsetzung im gefragten Gebiet?
Flächen und Maße für Sportanlagen richten sich nach ihrer Zweckbestimmung.
Werbung, ein klassisches Instrument der Kommunikationspolitik, ist auch für Sportvereine und ihre Sportanlagen von großer Bedeutung.