Unter welchen Bedingungen kannst du zur Schadenersatzpflicht herangezogen werden?
Du bist prinzipiell dann schadensersatzpflichtig, wenn du durch dein Tun oder Unterlassen den Schaden an den Rechtsgütern (Eigentum, Gesundheit) eines Dritten rechtswidrig und schuldhaft verursacht hast. Manchmal handelt es sich um Sachschäden, z.B. durch den unsachgemäßen Geräteeinsatz wird die Sportbekleidung des Teilnehmers beschädigt, zumeist um Personenschäden, z. B. durch eine fehlerhafte Hilfestellung kommt es zu einer Verletzung des Sportlers. Der Schaden muss durch ein Tun oder Unterlassen rechtswidrig und schuldhaft verursacht worden sein. Fahrlässigkeit und Vorsatz stellen dabei verschiedene Grade des Verschuldens dar.
Damit du den verursachten Schaden nicht persönlich ersetzen musst, tritt bei fahrlässig verursachten Schäden die Haftpflichtversicherung der Sporthilfe NRW e.V. ein. Über die Haftpflichtversicherung der Sporthilfe NRW e.V. sind alle aktiven und passiven Mitglieder der Vereine, alle Vorstandsmitglieder und alle Übungsleiter und Trainer versichert.
Wenn du einen Schaden vorsätzlich verursachst, dann besteht kein Versicherungsschutz.
Diese Haftpflichtversicherung kümmert sich auch darum, Ansprüche von Geschädigten gegen den Verein und die Mitarbeiter/-innen des Vereins zu prüfen und die unberechtigten Ansprüche zurückzuweisen. Falls notwendig, werden dafür auch Kosten für Rechtsanwälte übernommen.