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Methodik

Ein Verein, der eine Aquafitness- oder Wassergymnastikstunde anbietet, muss im Rahmen seiner Sorgfalts- und Haftungspflicht sicherstellen, dass die eingesetzten Übungsleiter/-innen den Anforderungen hinsichtlich der Sorgfalts- und Aufsichtspflicht gerecht werden. Des Weiteren müssen Übungsleiter/-innen über verschiedene Kriterien bei der Anleitung von Stunden und über den Einsatz von Methoden Bescheid wissen.


Stundenaufbau (pdf)Die verschiedenen Phasen der Stunde; Belastungsintensitäten


Einsatz von Musik und Stimme (pdf)Tipps und Tricks


Broschüre zur Ansicht und zum Download (pdf)
Die vorliegende Broschüre soll eine Hilfe zur Beurteilung der Frage sein, welche Bedingungen gegeben sein müssen, um sich sowohl als Träger als auch als Leiter/in eines solchen Angebotes abzusichern.