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Finanzierung

Sportstättenförderung: Förderprogramm angelaufen

Sportstätten 

Am 13. Februar 2008 unterzeichneten in der Düsseldorfer Staatskanzlei Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers, Walter Schneeloch, Präsident des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (LSB), und NRW-Innen- und Sportminister Dr. Ingo Wolf das "Bündnis für den Sport".

Wesentlicher Bestandteil des Bündnisses ist das Sportstättenfinanzierungsprogramm der Landesregierung, mit dem, wie Minister Wolf ausführte, ein kräftiger Impuls zur Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur gegeben werden soll. "Die Basis, damit die Sportvereine Angebote für Bewegung und Sport im gesellschaftlichen Interesse machen können, sind vernünftige Sportstätten. Hier hilft das neue Programm sehr", sagt LSB-Präsident Walter Schneeloch.

Sport liegt im Trend

Immer mehr Menschen sind sportlich aktiv. Sie brauchen ausreichend Räume und Flächen, um sich zu bewegen. Über 38.000 Sportstätten aller Art stehen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Aber viele von ihnen sind sanierungs- und modernisierungsbedürftig. Die Förderung des Erhalts und des Ausbaus der Sportstättenlandschaft in Nordrhein-Westfalen ist Ziel des Programms.

Mit dem Förderprogramm NRW.BANK.Sportstätten steht den gemeinnützigen Sportorganisationen in NRW eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen zur Verfügung. Möglich wird dies durch die Refinanzierung der KfW-Förderbank. Mit Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK verbilligen sich die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW-Förderbank zusätzlich. Walter Schneeloch: "Die Finanzierungsmöglichkeiten der NRW.Bank können Vereinen, Verbänden, Bünden und Kommunen in einer Weise helfen, die in Deutschland bisher einmalig ist."

Wer wird gefördert?

Das Programm NRW.BANK.Sportstätten bietet gemeinnützigen Vereinen und Verbänden langfristige Finanzierungen zu attraktiven Konditionen für ihre Investitionen in Sportstätten. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.

Was wird gefördert?

Es werden Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur gefördert, soweit diese einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen. Das Programm kann genutzt werden, um Sportanlagen zu erwerben oder herzurichten. Des Weiteren gehören Neubau, Umbau und Erweiterungsmaßnahmen ebenso wie Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung von Sportanlagen zu den Förderbereichen des Programms NRW.BANK.Sportstätten.

Beispiele für förderfähige Ausgaben:

  • Kosten für den Grunderwerb einschließlich Herrichtung, Erschließung und gegebenenfalls Abbruchmaßnahmen
  • Baukosten
  • Kosten für die Herstellung von Außenanlagen
  • Kosten der Ausstattung
  • Planungskosten

Wie wird gefördert?

NRW.BANK.Sportstätten fördert nach dem so genannten Hausbankenprinzip: Der Verein, Verband oder Bund erhält das Geld nicht direkt von der NRW. BANK, sondern über die jeweilige Hausbank. Diese kennt die Situation des Fördernehmers und berät mit Erfahrung und örtlichem Sachverstand. Der Finanzierungsanteil des NRW.BANK-Darlehens kann bis zu 100% der Gesamtinvestitionskosten betragen. Der Kredithöchstbetrag liegt grundsätzlich bei 10 Mio. Euro pro Vorhaben. Eine Aufstockung des Kreditbetrages ist unter bestimmten Umständen möglich. Grundsätzlich wird den Hausbanken eine vom Land Nordrhein-Westfalen getragene Haftungsentlastung von 80% gewährt. Bei Kreditsummen bis 200.000 Euro kann eine Haftungsentlastung für die Hausbank von 100% erfolgen.

Das Programm NRW.BANK.Sportstätten bietet gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Bünden attraktive Konditionen. Die jeweils aktuellen Zinssätze finden Sie auf der Internetseite www.nrwbank.de unter dem Servicepunkt "Konditionen". Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Eine Ausnahme stellt lediglich das Programm KfW Umwelt dar. Weitere genutzte Förderprogramme dürfen sich weder direkt noch indirekt aus diesem Programm finanzieren.

Verfügbare Laufzeiten:

  • 30 Jahre bei fünf tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 20 Jahren
  • 20 Jahre bei drei tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von zehn Jahren

Besicherung

Das Förderdarlehen ist banküblich zu besichern. Die Sicherheitenvereinbarungen werden zwischen Hausbank und Antragsteller getroffen. Ein Vorschlag zur Besicherung ist Teil des Antrages.

Wie gehen Sie vor?

Gemeinnützige Sportorganisationen stellen den Antrag bei ihrer Hausbank. Die Hausbank übersendet unverzüglich nach Antragstellung den Antrag an die NRW.BANK. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. Teil des Antrages ist eine Vorhabensbeschreibung, in der unter anderem darzulegen ist, aus welchen Mitteln die Rückführung des Förderkredites erfolgen soll. Der Antragsteller/die Antragstellerin hat die zuständige Gemeinde/Gemeindeverband über das Vorhaben zu informieren.

Die Antragsformulare können auf der Webseite der NRW.BANK  aufgerufen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Förderkredites aus diesem Programm. Der Mittelabruf und die Verwendung des Darlehens sowie weitere Modalitäten sind in den Allgemeinen Bestimmungen geregelt.

Wo erhalten Sie Informationen?

Für weitergehende Auskünfte steht Ihnen die Telefonberatung der NRW.BANK gerne zur Verfügung. Telefon: 01805 611610 (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer)

Das Merkblatt NRW.BANK.Sportstätten steht auf der Internetseite der NRW.BANK im Kommunal- und Infrastrukturportal zum Download zur Verfügung.
(Quelle:  http://www.wir-im-sport.de/ )

Flächen und Maße für Sportanlagen richten sich nach ihrer Zweckbestimmung.

Werbung, ein klassisches Instrument der Kommunikationspolitik, ist auch für Sportvereine und ihre Sportanlagen von großer Bedeutung.