Vielfach schließen sich Sportvereine zusammen, um gemeinsam den Sportbetrieb zu organisieren. Dies vor allem dann, wenn die Sportlerinnen und Sportler im eigenen Verein nicht ausreichen, um dauerhaft und erfolgreich am Wettkampfbetrieb der Dachverbände teilzunehmen. Diese Zusammenschlüsse werden vielfach als Spiel- oder Startgemeinschaften bezeichnet.
Auch Sportvereine sind von gesellschaftlichen Veränderungen betroffen. Die Sportlandschaften wird vielfältiger und auch außerhalb des Sports konkurrieren Freizeitangebote mit denen der Sportvereine. Die Bereitschaft, Ehrenämter zu übernehmen ist rückläufig. Daraus kann sich die Notwendigkeit ergeben, dass Vereine sich zusammenschließen. Hierfür stehen verschiedene Wege zur Verfügung.
Während die Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz einerseits hohe formale Hürden bereithält, dafür aber „in einem Rutsch“ vollzogen werden kann, stellt sich die Fusion nach allgemeinen Regeln, also außerhalb des Umwandlungsgesetzes, oft kostengünstiger dar, da zum Beispiel die Kosten für den Notar oder die Notarin nicht anfallen. Andererseits kann sie aufwendiger und langwieriger sein.
Autor*in: Elmar Lumer...
Veränderungen in der Struktur der Sportvereine sind in vielerlei Hinsicht und Richtungen möglich. Die Fusion führt Vereine zusammen. Bei Abspaltung, Aufspaltung und Ausgliederung steht das Trennende im Mittelpunkt. Wir erklären die Unterschiede.
Autor*in: Elmar Lumer...
Manchmal ist ein Punkt erreicht, bei dem die Erkenntnis reift, sich zu trennen. Die Gründe dafür, dass Sportgruppen oder ganze Abteilungen eigene oder neue Wege gehen, können vielfältig sein.
Autor*in: Elmar Lumer...
Das Umwandlungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass sich rechtsfähige Vereine an Abspaltungen beteiligen können. Es wird dabei zwischen der Spaltung zur Aufnahme und der Spaltung zur Neugründung unterschieden. Die Variationen sind auch möglich, wenn sich der Verein dabei vollständig auflöst. In diesem Fall spricht das Gesetz von der Aufspaltung. Die Vorgehensweise nach dem Umwandlungsgesetz stellt hohe formelle Hürden.
Autor*in: Elmar Lumer...
Abteilungen können sich nach allgemeinen vereinsrechtlichen vom Gesamtverein abspalten. Sie können sich einem anderen Verein anschließen oder einen neuen Verein gründen. Dabei gehen aber weder das der Abteilung zuzuordnende Vermögen noch die jeweiligen Mitglieder über.