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Rechtliche Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit

Anwendungsbeispiele

Faltblätter und Broschüren

  • keine Genehmigung einer Behörde erforderlich
  • Text- und Bildrechte müssen eingeholt werden
  • Meinungen sind erlaubt, falsche Tatsachen nicht
  • Angabe der Herausgeber/Druckerei erforderlich
  • Gegendarstellung möglich bei periodisch wiederkehrenden Publikationen
  • Erweiterte Impressumspflicht bei periodisch wiederkehrenden Publikationen

Mitarbeiterzeitung/ Vereinszeitung

  • Impressum
  • Anzeigen deutlich sichtbar machen
  • Einwilligung der Urheber bei Änderungen von Texten und Bildern einholen
  • Zustimmung der Zitierten einholen für Zitate
  • Einwilligung der Fotografierten notwendig
  • Namen der Urheber nennen, bei Bildern und Texten
  • Private Daten nur mit Einverständnis veröffentlichen
  • Keine individuelle rechtliche Beratung
  • Leserbriefe: Kürzung nur mit Hinweis darauf erlaubt, ansonsten keine inhaltliche Bearbeitung erlaubt
  • Zwei Exemplare an die Deutsche Bibliothek, bei mehr als jährlicher Erscheinungsweise und mehr als 24 Seiten
  • Zusätzlich zum Honorar Abgabe an die Künstlersozialkasse, für Bilder und Texte, die nicht selber in der Redaktion hergestellt worden sind

Veranstaltungen

  • Veranstaltungen auf öffentlichem Boden: Beantragung bei der Behörde notwendig
  • Glücksspiel/Tombola ohne Lizenz verboten
  • Musik: bei der GEMA anmelden
  • Versicherungsschutz der TN 

Presseerklärung

  • Wahrheitsgemäßer Inhalt, keine irreführenden oder falschen Aussagen machen (Haftung)
  • Keine werblichen Aussagen treffen!
  • Meinungen als Zitate schreiben/mit Einverständnis
  • Herausgeber muss genannt werden
  • Texte dürfen von Redaktionen frei verwendet werden

Online/Homepage

  • Impressumspflicht
  • Anbieter haften für die Inhalte und das Impressum der Seite
  • Inhalte müssen wahr sein
  • Werbung/ Anzeigen müssen ersichtlich sein
  • Für Formulare darf man nur die wirklich notwendigen Felder als Pflichtfelder kennzeichnen
  • Genehmigung für Fremde: Texte, Bilder, Fotos, Musik, Filme, Grafik, Layouts, Links

Newsletter

  • nicht ohne Bestellung verschicken
  • Abbestellen muss jederzeit möglich sein
  • Schleichwerbung verboten
  • Werbung klar kennzeichnen

Wann ist man Sponsor und wann Mäzen? Sponsoring,Spendenwesen und Mäzenatentum. Was sind die Unterschiede?

Der zukunftsfähige Sportverein kommt am Thema Marketing nicht vorbei. Gutes Marketing ist unerlässlich.