Steuerliche Tätigkeitsbereiche
Der ideelle Bereich
Der ideelle Bereich ist die Sphäre, in der die Verwirklichung der Satzungszwecke erfasst wird. Hier werden die Einnahmen zugeordnet,
- für die der Verein keine Gegenleistung erbringt
- welche die Mitglieder aufgrund satzungsmäßiger Verpflichtung zahlen
- sowie die Ausgaben, die im Rahmen der allgemeinen Verwaltung des Vereins anfallen.
Typische Einnahmen für den ideellen steuerlichen Tätigkeitsbereich:
- Mitgliedsbeiträge
- Aufnahmegebühren
- Spenden
- (echte) Zuschüsse
- Mittel von Fördervereinen oder Stiftungen
- Erbschaften, Vermächtnisse
Ferner zählen hierzu auch Zuwendungen, in deren Zusammenhang der Verein lediglich durch Verwendung des Logos des Sponsors auf dessen Unterstützung hinweist und, wenn dies auf der Homepage des Vereins erfolgen sollte, es ohne Verlinkung mit der Homepage des Sponsors erfolgt.
Typische Ausgaben für den ideellen steuerlichen Tätigkeitsbereich:
- Kosten des Freizeit- und Breitensport und der Jugendarbeit (zum Beispiel Ausgaben für Sportgeräte, Sportbekleidung und Übungsleiter und Trainer)
- Kosten der Mitgliederverwaltung (zum Beispiel Kosten der Mitgliederversammlung, des Vorstands und Ausgaben für Jubiläen und Ehrungen)
- Verbandsbeiträge
- Beiträge für die Sporthilfe und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Mittelverwendung und Überschuss
Ein Überschuss im ideellen Bereich ist von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.
Die Mittel des ideellen Bereichs dürfen ausschließlich für die satzungsmäßigen, gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. Ein Einsatz in der Vermögensverwaltung und im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gefährdet die Anerkennung als gemeinnützig.