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Rechtliche Grundlagen und Verträge

Sporträume mieten - pachten - kaufen - übernehmen

Sporträume sind eine elementare Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit in Sportvereinen und Verbänden. Im Normalfall überlassen die Kommunen ihre Sporträume gemeinnützigen Vereinen und Organisationen nach bestehenden Benutzungsordnungen. Unter dem Druck der schlechter werdenden finanziellen Rahmenbedingungen ist in der letzten Zeit bzgl der Betreiber- und Besitzverhältnissen bei Sporträumen eine neue Entwicklung festzustellen. Einerseits, weil aufgrund des veränderten Sportverhaltens der Bevölkerung ein erhöhter Bedarf an fachspezifischen Anlagen besteht, den die Kommunen nicht decken können.Hier investieren häufig Vereine durch den Bau eigener Anlagen auf fremden Grundstücken. Andererseits zeichnet sich - unter dem Druck der Finanznot bei den Kommunen - die Tendenz ab, Sporteinrichtungen im Interesse einer Kostenreduzierung und Entlastung öffentlicher Kassen an Sportvereine zu übertragen. Die Möglichkeiten sind vielfältig, und reichen von der Übertragung der Schlüsselverantwortung und der Übernahme ganzer Sportstätten durch Vereine bis hin zur vereinseigenen Sportanlage.

Die häufigsten Modelle sind:

  • Übertragung der Schlüsselverantwortung
  • Übernahme kommunaler Sportstätten - ohne bauliche Unterhaltung-
  • Übernahme kommunaler Sportstätten - mit baulicher Unterhaltung-

Bei dem Bau von vereinseigenen Sportanlagen gibt es zwei Modelle:

  • Anpachtung von kommunalen Grundstücken
  • Anpachtung von privaten Grundstücken

Bei all diesen Modellen und Möglichkeiten stellt sich zwangsläufig die Frage nach den vertraglichen Grundlagen. Die Nutzung fremden Eigentums birgt u.U. erhebliche Risiken rechtlicher, versicherungstechnischer und organisatorischer Art in sich. Weitgehende Rechtssicherheit kann nur durch eine entsprechende Vertragsgestaltung erreicht werden. Hierbei sollen die dargestellten "Tipps zur Vertragsgestaltung" eine Orientierungshilfe sein. Die vorgestellten Vertragsbeispiele und Empfehlungen müssen auf den vorliegenden Fall hin sorgfältig überprüft werden. Eine endgültige fachjuristische Beurteilung ist unumgänglich.

Flächen und Maße für Sportanlagen richten sich nach ihrer Zweckbestimmung.

Werbung, ein klassisches Instrument der Kommunikationspolitik, ist auch für Sportvereine und ihre Sportanlagen von großer Bedeutung.