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Betriebsführung

Betreibermodelle für Sport- und Freizeiteinrichtungen

Für die Entscheidung, welche Rechts- und Betreiberform für die eigene Sportstätte gewählt wird, gibt es keine allgemeingültige beste Lösung.

Hier einige Fragen, die helfen sollen, die Entscheidung zu erleichtern:

  • Ist es ratsam, als Verein zum Betreiben einer eigenen Sportstätte einen eigenen Rechtsträger zu gründen, welches sind die Nachteile und welche Vorteile hätte ein eigener Rechtsträger?
  • Ist es hilfreich, bei eigenem Rechtsträger für die Sportstätte mit anderen zu kooperieren, wie mit der Kommune, Finanzgebern oder anderen Vereinen?
  • Wie ist das Haftungsrisiko am günstigsten zu minimieren?
  • Welche Rechtsform begünstigt die Inanspruchnahme von Fremdmitteln, also von Krediten?
  • Welche zusätzlichen Abhängigkeiten bestehen bei den verschiedenen Rechtsformen und Betreibermodellen?

Diese  Zusammenstellung gibt einen Überblick über die  gängigen Betriebsformen:

Betrieb durch die öffentliche Hand

Bemerkung

Regiebetrieb

keine eigene Rechtspersönlichkeit, Haftung liegt direkt bei der Gemeinde, unselbständig, Kameralistik

Eigenbetrieb

Eigener Wirtschaftsplan, eigenständige Organisation, keine eigene Rechtspersönlichkeit, Haftung liegt direkt bei der Gemeinde

Eigengesellschaft

Eigener Wirtschaftsplan, eigenständige juristische  Person, Haftung der Gemeinde beschränkt, erhebliche zusätzliche Steuerlast für die Stadt

Kooperationsformen der öffentlichen Hand mit Dritten

 

Nutzungsüberlassung (kostenfreie)

z.B. an Vereine / Verbände

Betriebsführungsverträge

z.B. mit Vereinen / Verbänden u.U. mit Übernahme von Betriebskosten und Personalkosten

Dienstleistungsverträge

z.B. mit Agenturen zur Minimierung des Betriebsrisikos

Betrieb durch private Betreiber

 

Einzelunternehmer

Geeignet zum Einstieg, kein Mindestkapital nötig, keine Haftungsbeschränkung

GbR

Für Partner, die zusammen mehr Eigenkapital oder Fähigkeiten haben, kein Mindestkapital nötig, keine Haftungsbeschränkung

OHG

Wenn alle Gesellschafter mit vollem Risiko mitarbeiten wollen, kein Mindestkapital erforderlich, keine Haftungsbeschränkung

KG

Modell des Einzelunternehmers, das aber Finanzpartner einbindet, kein Mindestkapital nötig, keine Haftungsbeschränkung

GmbH

Das Haftungsrisiko ist je nach Höhe des Stammkapitals beschränkt, Mindestkapital nötig

Ein-Mann GmbH

Für Einzelunternehmer, die ihr Haftungsrisiko beschränken wollen, Mindestkapital nötig

GmbH& Co.KG

Für Unternehmer, die eine KG wollen, denen die volle Haftung zu riskant ist, Mindestkapital nötig

Stille Gesellschaft

Unter Verwandten u. Freunden Möglichkeit, dem Existenzgründer zu helfen, Mindestkapital nötig

Betrieb durch gemeinnützige Organisationen

 

e.V.

Vereine und Verbände, die einen Gemeinnützigkeitsstatus haben

gGmbH

Kapitalgesellschaften, die einen Gemeinnützigkeitsstatus haben

Leitfaden Sportstättenmanagement

Stiftung Sicherheit im Sport

Flächen und Maße für Sportanlagen richten sich nach ihrer Zweckbestimmung.

Werbung, ein klassisches Instrument der Kommunikationspolitik, ist auch für Sportvereine und ihre Sportanlagen von großer Bedeutung.