Betriebsführung
Betreibermodelle für Sport- und Freizeiteinrichtungen
Hier einige Fragen, die helfen sollen, die Entscheidung zu erleichtern:
- Ist es ratsam, als Verein zum Betreiben einer eigenen Sportstätte einen eigenen Rechtsträger zu gründen, welches sind die Nachteile und welche Vorteile hätte ein eigener Rechtsträger?
- Ist es hilfreich, bei eigenem Rechtsträger für die Sportstätte mit anderen zu kooperieren, wie mit der Kommune, Finanzgebern oder anderen Vereinen?
- Wie ist das Haftungsrisiko am günstigsten zu minimieren?
- Welche Rechtsform begünstigt die Inanspruchnahme von Fremdmitteln, also von Krediten?
- Welche zusätzlichen Abhängigkeiten bestehen bei den verschiedenen Rechtsformen und Betreibermodellen?
Diese Zusammenstellung gibt einen Überblick über die gängigen Betriebsformen:
Betrieb durch die öffentliche Hand | Bemerkung |
Regiebetrieb | keine eigene Rechtspersönlichkeit, Haftung liegt direkt bei der Gemeinde, unselbständig, Kameralistik |
Eigenbetrieb | Eigener Wirtschaftsplan, eigenständige Organisation, keine eigene Rechtspersönlichkeit, Haftung liegt direkt bei der Gemeinde |
Eigengesellschaft | Eigener Wirtschaftsplan, eigenständige juristische Person, Haftung der Gemeinde beschränkt, erhebliche zusätzliche Steuerlast für die Stadt |
Kooperationsformen der öffentlichen Hand mit Dritten
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Nutzungsüberlassung (kostenfreie) | z.B. an Vereine / Verbände |
Betriebsführungsverträge | z.B. mit Vereinen / Verbänden u.U. mit Übernahme von Betriebskosten und Personalkosten |
Dienstleistungsverträge | z.B. mit Agenturen zur Minimierung des Betriebsrisikos |
Betrieb durch private Betreiber
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Einzelunternehmer | Geeignet zum Einstieg, kein Mindestkapital nötig, keine Haftungsbeschränkung |
GbR | Für Partner, die zusammen mehr Eigenkapital oder Fähigkeiten haben, kein Mindestkapital nötig, keine Haftungsbeschränkung |
OHG | Wenn alle Gesellschafter mit vollem Risiko mitarbeiten wollen, kein Mindestkapital erforderlich, keine Haftungsbeschränkung |
KG | Modell des Einzelunternehmers, das aber Finanzpartner einbindet, kein Mindestkapital nötig, keine Haftungsbeschränkung |
GmbH | Das Haftungsrisiko ist je nach Höhe des Stammkapitals beschränkt, Mindestkapital nötig |
Ein-Mann GmbH | Für Einzelunternehmer, die ihr Haftungsrisiko beschränken wollen, Mindestkapital nötig |
GmbH& Co.KG | Für Unternehmer, die eine KG wollen, denen die volle Haftung zu riskant ist, Mindestkapital nötig |
Stille Gesellschaft | Unter Verwandten u. Freunden Möglichkeit, dem Existenzgründer zu helfen, Mindestkapital nötig |
Betrieb durch gemeinnützige Organisationen
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e.V. | Vereine und Verbände, die einen Gemeinnützigkeitsstatus haben |
gGmbH | Kapitalgesellschaften, die einen Gemeinnützigkeitsstatus haben |