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„Digital Native“ in Stellenanzeigen: Besser nicht verwenden

Sie suchen für Ihren Verein Personen, die sich bestens in der digitalen Welt zurechtfinden?

Dann sollten Sie dies genauso in Ihrer Stellenausschreibung beschreiben und möglichst auf den Begriff „Digital Native“ verzichten. Das Arbeitsgericht Heilbronn hat mit einem aktuellen Urteil für Aufsehen gesorgt: Die Verwendung des Begriffs „Digital Native“ in einer Stellenanzeige wurde als Indiz für eine unzulässige Altersdiskriminierung gewertet.

Das Urteil unterstreicht, wie wichtig eine sorgfältige Formulierung von Stellenanzeigen ist. Nach Ansicht des Gerichts ist „Digital Native“ im gängigen Sprachgebrauch generationsbezogen und der Begriff suggeriert, dass ausschließlich jüngere Bewerber*innen die erforderlichen digitalen Kompetenzen mitbringen. Dies schließt ältere Arbeitnehmer*innen, die sich im Laufe ihrer Karriere digitale Kenntnisse angeeignet haben, unberechtigt aus.

Verwenden Sie daher eine klare und kompetenzorientierte Sprache, um die besten Engagierten für Ihren Verein zu gewinnen.

 

Wie erstelle ich eine Stellenbeschreibung? (vibss.de)

Ehrenamt & Mitarbeiter*innen (vibss.de)

 

Quellen:

Diskriminierung 4.0: Warum auch die Suche nach „Digital Natives“ heikel ist – Kliemt.blog

Urteil: Ist „Digital Native“ in der Stellenanzeige diskriminierend? - Personalwirtschaft

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