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Bürokratieentlastungsgesetz – was heißt das für Vereine?

Wer kennt es nicht, Ideen umzusetzen, ist nicht immer einfach. Es bedarf hier eines Antrages, dort muss noch ein Formular ausgefüllt werden und losgehen kann es erst, wenn die Genehmigung vorliegt.

Das Bürokratieentlastungsgesetz zur Entlastung von Unternehmen und Bürokratie zielt darauf ab, die bürokratischen Vorgänge für Unternehmen und Selbstständige zu reduzieren und die Prozesse zu vereinfachen. Dabei soll diesen durch die Vereinfachung der Abläufe und Regeln mehr Zeit für die wichtigen Dinge – ihre eigentlichen Tätigkeitsfelder – verbleiben, die wiederum gerade kleine Unternehmen wettbewerbsfähiger werden lassen und dies schlussendlich die Wirtschaft fördert.

Auch Verein profitieren vom Bürokratieentlastungsgesetz. Wie genaue erfahren Sie in unserem Artikel "Das Bürokratieentlastungsgesetz im Vereinsleben".


Bild: LSB NRW / Mark Hermenau

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