FAQ: Fußball-WM 2026 – GEMA, Public Viewing & TV-Übertragungen

Die Fußball-WM 2026 steht vor der Tür – und viele Vereine, Gastronomiebetriebe und Veranstalter planen gemeinsame Fußballabende oder Public-Viewing-Angebote. Wer WM-Spiele öffentlich zeigt, sollte sich frühzeitig mit den geltenden Lizenzpflichten beschäftigen. Neben der GEMA können auch TV-Übertragungsrechte, FIFA-/Sky-Regelungen, Fragen zum Rundfunkbeitrag, Werberechte sowie Vorgaben zum Lärmschutz eine Rolle spielen.

In unserem FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um TV-Übertragungen, Public Viewing, Sondertarife und Lizenzpflichten zur WM 2026.

Wer hält die TV-Rechte an der Fußball-WM 2026 in Deutschland?

Rechteinhaber aller 104 WM-Spiele in Deutschland ist die Deutsche Telekom. Sie stellt das WM-Programm über MagentaTV bereit und hat mit Sky eine Distributionspartnerschaft geschlossen, damit Spiele auch in der Gastronomie und bei Public-Viewing-Angeboten gezeigt werden können.

Für Vereine, Gastronomiebetriebe und Veranstalter bedeutet das: Wer WM-Spiele öffentlich zeigen möchte, sollte nicht nur an die GEMA denken, sondern auch prüfen, ob eine passende gewerbliche Übertragungslizenz erforderlich ist.

Kann ich einfach ARD oder ZDF einschalten und das Spiel öffentlich zeigen?

Nein, darauf sollte man sich nicht verlassen. Zwar übertragen ARD und ZDF nach derzeitiger Planung insgesamt 60 WM-Spiele im Free-TV. Das Signal ist frei empfangbar. Die Rechte für eine öffentliche Vorführung liegen aber nicht automatisch bei ARD und ZDF.

Wer Spiele öffentlich zeigen möchte – etwa im Vereinsheim, in einer Gaststätte oder bei einem Public Viewing – benötigt daher in der Regel eine entsprechende gewerbliche Übertragungslizenz. Diese Rechte werden für den deutschen Markt über Sky Business bzw. entsprechende Sky-Angebote vertrieben.

Benötige ich eine GEMA-Lizenz, wenn ich Spiele der Fußball-WM 2026 öffentlich zeigen möchte?

Ja. Sobald WM-Spiele öffentlich gezeigt werden – zum Beispiel in Gastronomiebetrieben, Vereinsheimen, Hotels oder Veranstaltungsstätten – ist in der Regel eine GEMA-Lizenz erforderlich. Hintergrund ist, dass bei TV-Übertragungen auch urheberrechtlich geschützte Musik, Jingles und Kommentare genutzt werden.

Reicht eine Sky-Gastro-Lizenz oder ein gewerblicher TV-Vertrag aus?

Nein. Auch wenn bereits eine gewerbliche Übertragungslizenz, etwa über Sky Business, vorliegt, muss zusätzlich eine GEMA-Lizenz abgeschlossen werden.

Muss ich etwas tun, wenn ich bereits einen GEMA-TV-Vertrag habe?

Nein. Wer bereits einen Fernseher oder Bildschirm bei der GEMA angemeldet hat – beispielsweise über den Tarif FS als Jahresvertrag – muss für die WM-Spiele nichts weiter veranlassen. Die bestehenden Verträge decken die TV-Übertragungen ab.

Wie kann ich eine GEMA-Lizenz für die WM 2026 beantragen?

Die Anmeldung erfolgt online über das GEMA-Portal. Dort gibt es einen eigenen Bereich zur WM 2026.

Wichtige Links:

Gibt es einen speziellen GEMA-Tarif für die WM 2026?

Ja. Für die Fußball-WM 2026 gibt es den Sondertarif „FS-WM 2026“. Dieser gilt für TV-Übertragungen ohne Veranstaltungscharakter und umfasst alle WM-Spiele vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 sowie die Vorbereitungsspiele der deutschen Nationalmannschaft am 31. Mai und 6. Juni 2026.

Gibt es Rabatte für Vereine oder Mitglieder?

Mitglieder der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) erhalten einen Gesamtvertragsnachlass von 20 Prozent. Voraussetzung ist die fristgerechte Anmeldung über das GEMA-Online-Portal.

Was kostet die GEMA-Lizenz für Großbildschirme?

Für Bildschirme oder Leinwände mit mehr als 65 Zoll gelten pauschale Raumgrößen-Tarife. Die Gebühren fallen nur einmalig an – unabhängig von der Anzahl der Geräte im Raum.

WM-Sondertarif Großbildschirme (netto)

RaumgrößeMit 20 % RabattOhne Rabatt
bis 200 m²98,30 €122,87 €
201–400 m²196,59 €245,74 €
je weitere 100 m²49,15 €61,43 €

zzgl. 7 % MwSt.

Welche Regelungen gelten für kleinere Fernseher?

Bei Bildschirmen bis 65 Zoll gelten die regulären FS-Fernsehtarife. Hier erfolgt die Abrechnung nach Anzahl der Geräte.

Beispielhafte Gebühren (netto):

Anzahl TV-GeräteMit 20 % RabattOhne Rabatt
135,50 €44,37 €
270,99 €88,75 €
3106,50 €133,11 €

zzgl. 7 % MwSt.

Kann ich auch nur einzelne Spiele lizenzieren?

Ja. Wer nur einzelne Spiele – beispielsweise Deutschland-Spiele oder das Finale – zeigen möchte, kann den Tarif „M-SP I.1“ nutzen. Dieser richtet sich nach der Zuschauerzahl.

Wann gilt ein WM-Abend als „Veranstaltung“?

Die Fernsehtarife gelten nur für die reine TV-Wiedergabe ohne Veranstaltungscharakter, ohne Tanz und ohne Eintritt.

Sobald zusätzlich:

  • Musik abgespielt wird,
  • ein DJ auflegt,
  • Livemusik angeboten wird oder
  • Eintritt erhoben wird,

handelt es sich um eine Veranstaltung. Dann sind zusätzliche GEMA-Tarife erforderlich.

Muss ich Public-Viewing-Events separat anmelden?

Ja. Wenn ein Event Veranstaltungscharakter hat und kein bestehender GEMA-Pauschalvertrag vorliegt, müssen die Veranstaltungen einzeln bei der GEMA angemeldet werden.

Benötige ich zusätzlich eine FIFA-Public-Viewing-Lizenz?

Unter Umständen ja. Für kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen können laut FIFA-Reglement offizielle Lizenzen erforderlich sein. Für kleinere Gastronomie-Angebote ohne Eintritt gelten teilweise Ausnahmen.

Die Public-Viewing-Rechte wurden von MagentaTV an Sky Business sublizenziert. Anträge laufen daher über Sky.

Wichtige Links:

Muss für zusätzliche Fernseher zur WM ein weiterer Rundfunkbeitrag gezahlt werden?

Nein. Für das Aufstellen eines oder mehrerer Fernsehgeräte zur Fußball-WM muss kein zusätzlicher Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Der Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen richtet sich nach der Anzahl der beitragspflichtigen Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge und Gästeunterkünfte – nicht nach der Anzahl der aufgestellten TV-Geräte.

Wichtig: Der Rundfunkbeitrag ersetzt keine Lizenz für eine öffentliche Vorführung. Für die öffentliche Übertragung der WM-Spiele können weiterhin gesonderte TV- und GEMA-Lizenzen erforderlich sein.

Darf der Verein mit FIFA-Logos, Emblemen oder Maskottchen werben?

Vorsicht: Offizielle Logos, Embleme, Pokale, Maskottchen oder sonstige geschützte Kennzeichen der FIFA dürfen ohne offizielle Partnerschaft oder Genehmigung grundsätzlich nicht genutzt werden.

Vereine sollten daher bei Plakaten, Social-Media-Posts, Speisekarten, Flyern oder sonstiger Werbung keine offiziellen FIFA-Marken oder geschützten Gestaltungselemente verwenden. Auch Bezeichnungen und Darstellungen können markenrechtlich problematisch sein, wenn der Eindruck entsteht, es handele sich um ein offizielles FIFA-Angebot oder eine offizielle Kooperation.

Was ist beim Lärmschutz zu beachten?

Für die Fußball-WM 2026 gibt es eine Public-Viewing-Verordnung zum Lärmschutz. Sie ermöglicht es den Kommunen, für öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Die Verordnung gilt vom 20. Mai bis 31. Juli 2026.

Das ist vor allem deshalb wichtig, weil einige Spiele aufgrund der Zeitverschiebung erst spät am Abend oder in der Nacht übertragen werden. Öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien können dadurch unter Umständen auch nach 22:00 Uhr zugelassen werden.

Aber: Es besteht kein Anspruch auf eine Ausnahme. Die zuständige Behörde vor Ort muss jede Veranstaltung einzeln prüfen und dabei unter anderem den Schutz der Nachbarschaft und das Interesse an öffentlichen Fernsehdarbietungen gegeneinander abwägen.

Vereine sollten daher frühzeitig Kontakt mit der Kommune aufnehmen, wenn ein Public Viewing im Freien geplant ist.

Für die Fußball-WM 2026 gibt es eine Public-Viewing-Verordnung zum Lärmschutz. Sie ermöglicht es den Kommunen, für öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Die Verordnung gilt vom 20. Mai bis 31. Juli 2026.

Das ist vor allem deshalb wichtig, weil einige Spiele aufgrund der Zeitverschiebung erst spät am Abend oder in der Nacht übertragen werden. Öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien können dadurch unter Umständen auch nach 22:00 Uhr zugelassen werden.

Aber: Es besteht kein Anspruch auf eine Ausnahme. Die zuständige Behörde vor Ort muss jede Veranstaltung einzeln prüfen und dabei unter anderem den Schutz der Nachbarschaft und das Interesse an öffentlichen Fernsehdarbietungen gegeneinander abwägen.

Vereine sollten daher frühzeitig Kontakt mit der Kommune aufnehmen, wenn ein Public Viewing im Freien geplant ist.

Was sollten Vereine vor einem Public Viewing konkret prüfen?

Vereine sollten vorab insbesondere folgende Punkte klären:

  • Liegt eine gewerbliche TV-Übertragungslizenz vor?
  • Ist zusätzlich eine GEMA-Lizenz erforderlich?
  • Gibt es bereits einen bestehenden GEMA-TV-Vertrag?
  • Handelt es sich nur um reine TV-Wiedergabe oder um eine Veranstaltung?
  • Wird Musik gespielt, Eintritt erhoben oder ein Rahmenprogramm angeboten?
  • Ist eine FIFA-/Sky-Public-Viewing-Lizenz erforderlich?
  • Werden offizielle FIFA-Logos oder geschützte Marken vermieden?
  • Muss die Veranstaltung bei der Kommune angemeldet werden?
  • Sind Lärmschutz, Jugendschutz, Sicherheit und Haftungsfragen geklärt?