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Fusionen/ Abspaltung/ Ausgliederung

Zusammenschluss von Vereinen

Der Zusammenschluss von Vereinen

Möglichkeit 1

a) Der Verein (A) löst sich auf, geht in Liquidation und die Mitglieder treten dem Verein (B) bei.

b) Bei einer Verschmelzung (Fusion) nach dem Umwandlungsgesetz, die nur mit notarieller Beurkundung erfolgen kann, tritt Verein (A) Verein (B) bei. Dieser tritt die Gesamtrechtsnachfolge an. Verein (A) braucht sich nicht aufzulösen und es ist auch keine Liquidation erforderlich.

Verein 1

a) Auflösung, Liquidation:

  • Übertritt der Mitglieder

b) Verein (A) tritt Verein (B) bei:

  • Übertragung des Vermögens, der Rechte und Verbindlichkeiten
  • Übertritt der Mitglieder

Verein 2

Aufnahme der Mitglieder
Neuwahlen
evtl. Namensänderung

Möglichkeit 2

Wenn Variante 1 nicht möglich ist, weil evtl. Verein (A) nicht "geschluckt" werden möchte, kann ein neuer, dritter Verein gegründet werden.

Verein A und Verein B gründen einen neuen Verein!

Das Verfahren des Beitritts ist wie bei 1.

Natürlich können beide Varianten auch für den Zusammenschluss von mehr als zwei Vereinen verwendet werden.

 

Quelle: Landessportbund Berlin e.V.

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