Vorlesen

Möchten zwei Vereine sich zusammenschließen (verschmelzen) können sie das durch die Gründung eines neuen Vereins tun oder durch die Aufnahme des einen in den anderen Verein. Hier finden sie die entsprechenden Vertragsmuster.


Hier ein Beispiel zur Protokollführung bei einer Mitgliederversammlung.


Entsprechend Umwandlungsgesetz § 8 Absatz 1 wird ein gemeinsamer Verschmelzungsbericht erstellt.


Die Spaltung (Realteilung) von Vereinen ist quasi die Kehrseite der Fusion.


Bei der Fusion nach den Regularien des UmwG löst sich ein bestehender Verein auf, ohne dass sein Vermögen abgewickelt wird. Dieses wird vielmehr im Wege der sog. Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen Verein übertragen.


Zur Verschmelzung von Vereinen kann, da es sich um eine komplizierte Materie handelt, nur ein Überblick gegeben werden.


Muster einer notarielle Beurkundung


Der Zusammenschluss von Vereinen kann mit der Konsequenz der Auflösung und Liquidation bzw. ohne, dann allerdings nur mit einem Notarvertrag, vollzogen werden.


Durch den § 190 Abs. 1 UmwG geregelten Formwechsel gibt sich der Verein eine andere Rechtsform. Die Identität des Vereins bleibt zwar erhalten, jedoch wird seine Rechtsform geändert...


Trifft für alle an der Verschmelzung beteiligten rechtsfähigen Vereine gleichermaßen zu.


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