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Rechtsgrundlagen

Rechtstipps zum Thema Haftbarkeit

(VPD-Presse) Wer sich ehrenamtlich und unentgeltlich als Vereinsvorsitzender engagiert, trägt eine hohe Verantwortung. Was oft nicht so bewusst ist: Der Vereinsvorsitzende muss unter Umständen sogar mit seinem Privatvermögen haften.
Der Vorsitzende ist nicht nur für das Wohl des Sportvereins zuständig, sondern haftet auch für mögliche Steuerschulden. Das gilt auch für den Fall, wenn die Verwaltungsangelegenheiten an ein anderes Mitglied des Vereins oder einen externen Dienstleister abgegeben werden.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes hat der Vorsitzende eine spezielle Überwachungspflicht. Dazu gehöre nach dem Urteil der Richter auch die Verwaltungs- und Steuerangelegenheiten des Vereins im Blick zu halten. 

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