In einem Sponsoringvertrag sollten die Zahlungsmodalitäten geregelt sein.
Beim Veranstaltungssponsoring ist es üblich, dass eine erste Rate vor der Veranstaltung fällig wird (zumeist 50 % der vereinbarten Sponsoringsumme mit dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Der Restbetrag wird dem Sponsor nach der gesponserten Veranstaltung in Rechnung gestellt.