In BMF-Schreiben vom 22.8.2005 (BStBl I 2005, 845), 30.3.2006 (BStBl I 2006, 307), 11.7.2006 (BStBl I 2006, 447) und 28.11.2006 (BStBl I 2006, 791) wird die ertragsteuerrechtliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten geregelt.
Sponsorenpakete von Sportvereinen können neben werblichen Leistungen (z.B. Lautsprecherdurchsagen, Bandenwerbung, Trikotwerbung) auch VIP-Hospitality-Maßnahmen umfassen. Dem Sponsor werden in diesem Fall vom Sportverein Eintrittskarten für VIP-Bereiche (Logen) überlassen. Diese berechtigen zum Besuch der Sportveranstaltung. In VIP-Logen erfolgt üblicherweise auch eine Bewirtung des Sponsors und der von ihm eingeladenen Geschäftsfreunde und Mitarbeiter
Wenn die Aufwendungen im Zusammenhang mit VIP-Logen betrieblich veranlasst sind, müssen die Aufwendungen des Sponsoren-Gesamtpaketes für die ertragssteuerrechtliche Betrachtung in Einzelleistungen aufgeteilt werden:
- Aufwendungen für Werbeleistungen
- Aufwendungen für besondere Raumnutzung
- Aufwendungen für VIP-Maßnahmen
- Geschenke
- Bewirtung