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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Namenssponsoring
Beschreibungen des Begriffes:

Die Vergabe von Namensrechten an Sponsoren bezeichnet man als Namenssponsoring

Die Vergabe von Namensrechten an Sponsoren bezeichnet man als Namenssponsoring. Diese Sponsoringform kann sich auf die Namensgebung von

  • Veranstaltungsstätten (Stadien, Hallen, einzelnen Tribünen)
  • Sportveranstaltungen
  • Sportvereinen

    beziehen.

Praxisbeispiele:

  • Veltins-Arena Gelsenkirchen
  •  Lanxess Arena Köln
  • Sparkassen Tribüne Stadion-Essen
  • Metro Marathon Düsseldorf
  • DATEV Roth Challenge
  • Telekom Baskets Bonn
  • Skyliners Fraport Frankfurt
  • WWK Volleys Hersching

Durch die Namensgebung haben die Sponsoren eine hervorgehobene Rolle unter den Sponsoren. Wichtig ist, dass sich Sponsoren langfristig (mindestens 3, besser 5 und mehr Jahre) als Namensgeber engagieren. Nur so wird das Namenssponsoring nachhaltig wirken bzw. als glaubwürdig empfunden.

Achtung: Nicht in allen Sportarten ist ein Namenssponsoring von Sportvereinen möglich! Gehen Sie auf Nummer sicher und prüfen Sie immer die Werberichtlinien der jeweiligen Sportfachverbände, ob ein Namenssponsoring in ihrer Sportart überhaupt erlaubt ist.  

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