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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Internetverlinkung
Beschreibungen des Begriffes:

Die wechselseitige Platzierung des Vereins- bzw. Sponsorenlogos sowie die gegenseitige Verlinkung der Internet-Homepages sind Leistungen, die zwischen einem gesponserten Sportverein und dem Sponsor vereinbart werden können.

Die wechselseitige Platzierung des Vereins- bzw. Sponsorenlogos sowie die gegenseitige Verlinkung der Internet-Homepages sind Leistungen, die zwischen einem gesponserten Sportverein und dem Sponsor vereinbart werden können.

Eine Verlinkung mit der Internet-Seite des Sponsors hat für den Verein steuerliche Auswirkungen. Im Gegensatz zur bloßen Sponsorennennung auf der Homepage unternimmt hier der gemeinnützige Sportverein eine aktive Werbemaßnahme zu Gunsten seines Sponsors. Einnahmen, die dadurch erzielt werden, sind dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen.

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Wann ist man Sponsor und wann Mäzen? Sponsoring,Spendenwesen und Mäzenatentum. Was sind die Unterschiede?

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