Sportvereine können an Sponsoren das Recht vergeben, gegen Zahlung eines Entgeltes ein Emblem des Vereins (Vereinslogo, Vereinswappen, Veranstaltungslogo) werblich zu nutzen.
Praxisbeispiel:
- Recht auf Logonutzung des Handballvereins Rhein Vikings Düsseldorf (Quelle: Sponsoringmappe Saison 2017/2018 der Handball Club Rhein Vikings Handball Spielbetriebs- und Marketing GmbH, S. 12)